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   OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99   

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OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/1999,9714)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.1999 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/1999,9714)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 11 U 137/99 (https://dejure.org/1999,9714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrag zur Erschließung eines Wohngebietes; Erstattung von Kosten für Erschließungsmaßnahmen ; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten ; Verwaltungsrechtsweg; Öffentlich-rechtliche Streitigkeit ; Rechtliche Qualifikation einer vertraglichen Regelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 4 Satz 1 GVG
    Rechtsweg bei Klagen aus einem Erschließungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    a) Der Senat ist, da das Landgericht trotz der ausdrücklichen Rechtswegrüge der Beklagten unter Verstoß gegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluß (§ 17 a Abs. 4 Satz 1 GVG ) über die Zulässikeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten entschieden hat, nicht gemäß § 17 a Abs. 5 GVG an die diesbezügliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden (BGHZ 119, 246, 249 E, 121, 367, 370 ff.; 130, 159, 163; BGH NJW 1999, 651 ).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    Daran ändert der Umstand nichts, daß in diesem Vertragsteil bei isolierter Betrachtung ein sog. Vorfinanzierungsvertrag enthalten sein mag, der für sich als zivilrechtliche Vereinbarung einzuordnen sein dürfte (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Stand 01.02.1999, § 124 Rdn. 11 a; Döring NVwZ 1994, 853, Maßgeblich für die Beantwortung der rechtlichen Qualifikation der getroffenen vertraglichen Regelungen, ist die Frage nach dem Schwerpunkt der Vereinbarung (BGHZ 56, 365, 373; 76, 16, 20, BVerwGE 22, 138, 140).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    a) Der Senat ist, da das Landgericht trotz der ausdrücklichen Rechtswegrüge der Beklagten unter Verstoß gegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluß (§ 17 a Abs. 4 Satz 1 GVG ) über die Zulässikeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten entschieden hat, nicht gemäß § 17 a Abs. 5 GVG an die diesbezügliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden (BGHZ 119, 246, 249 E, 121, 367, 370 ff.; 130, 159, 163; BGH NJW 1999, 651 ).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    Daran ändert der Umstand nichts, daß in diesem Vertragsteil bei isolierter Betrachtung ein sog. Vorfinanzierungsvertrag enthalten sein mag, der für sich als zivilrechtliche Vereinbarung einzuordnen sein dürfte (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Stand 01.02.1999, § 124 Rdn. 11 a; Döring NVwZ 1994, 853, Maßgeblich für die Beantwortung der rechtlichen Qualifikation der getroffenen vertraglichen Regelungen, ist die Frage nach dem Schwerpunkt der Vereinbarung (BGHZ 56, 365, 373; 76, 16, 20, BVerwGE 22, 138, 140).
  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    a) Der Senat ist, da das Landgericht trotz der ausdrücklichen Rechtswegrüge der Beklagten unter Verstoß gegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluß (§ 17 a Abs. 4 Satz 1 GVG ) über die Zulässikeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten entschieden hat, nicht gemäß § 17 a Abs. 5 GVG an die diesbezügliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden (BGHZ 119, 246, 249 E, 121, 367, 370 ff.; 130, 159, 163; BGH NJW 1999, 651 ).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65

    Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    Daran ändert der Umstand nichts, daß in diesem Vertragsteil bei isolierter Betrachtung ein sog. Vorfinanzierungsvertrag enthalten sein mag, der für sich als zivilrechtliche Vereinbarung einzuordnen sein dürfte (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Stand 01.02.1999, § 124 Rdn. 11 a; Döring NVwZ 1994, 853, Maßgeblich für die Beantwortung der rechtlichen Qualifikation der getroffenen vertraglichen Regelungen, ist die Frage nach dem Schwerpunkt der Vereinbarung (BGHZ 56, 365, 373; 76, 16, 20, BVerwGE 22, 138, 140).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 72.78

    Keine Verpflichtung zur Bauleitplanung durch Vertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    Enthält ein Vertrag sachlich eng miteinander verknüpft neben maßgeblichen öffentlichrechtlichen auch solche Bestandteile, die bei isolierter Betrachtung als privatrechtlich einzuordnen wären, gilt der Grundsatz der einheitlichen Rechtsnatur, wobei der öffentlich-rechtliche Bestandteil den Charakter des Vertrages insgesamt bestimmt (BVerwGE 42, 332; BVerwG DÖV 1976, 149; 1981, 878; BGHZ 56, 165, 172 f.; OLG Schleswig, NVwZ 1988, 761, 762),.
  • OVG Saarland, 07.11.1988 - 1 R 322/87

    Erschließungsvertrag; Unternehmer; Gemeinde; Erschließung; Kosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    Dies sind die charakteristischen Merkmals eines Vertrages nach § 124 BauGB (OVG Saarland DÖV 1989, 861).
  • OLG Schleswig, 04.09.1987 - 14 U 371/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.1999 - 11 U 137/99
    Enthält ein Vertrag sachlich eng miteinander verknüpft neben maßgeblichen öffentlichrechtlichen auch solche Bestandteile, die bei isolierter Betrachtung als privatrechtlich einzuordnen wären, gilt der Grundsatz der einheitlichen Rechtsnatur, wobei der öffentlich-rechtliche Bestandteil den Charakter des Vertrages insgesamt bestimmt (BVerwGE 42, 332; BVerwG DÖV 1976, 149; 1981, 878; BGHZ 56, 165, 172 f.; OLG Schleswig, NVwZ 1988, 761, 762),.
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